Punkteabbau

Das neue Fahreignungsseminar zum Punkteabbau

 

Die Punktereform ist seit dem 01.05.2014 wirksam. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird jetzt bei 8 Punkten vollzogen. Alte Punkte werden in neue Punkte umgerechnet. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie unter der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes und des Bundesverkehrsministeriums.

Aufbauseminarbesuch und Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung gem. § 2a Abs. 2 StVG und § 71 FeV gibt es weiterhin, aber nur noch für Fahranfänger innerhalb der Probezeit. Dieses biete ich Ihnen natürlich auch weiterhin an.

Das Punkteabbaussystem über Besuch eines Aufbauseminars in der Fahrschule und anschließenden Einzelgesprächen beim amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater wurde am 01.05.2014 durch das neue System des Fahreignungsseminars abgelöst.

Dr. Harms hat selbstverständlich auch hier die Erlaubnis zur durch Durchführung des psychologischen Seminarteils des Fahreignungsseminars, welcher 2 x 75 Min. in Einzelgesprächen umfasst. Zwischen erster und zweiter Sitzung müssen minimal 3 Wochen verstreichen.

Den verkehrspädagogischen Teil zu je 2 x 90 min. können Sie in hierfür zugelassenen Fahrschulen in Gruppen von 1-6 Teilnehmern absolvieren.

Der Abbau eines »neuen« Flensburgpunktes wird Ihnen gewährt, wenn Sie nicht mehr als 5 »neue« Punkte haben. Der Rabatt ist wie gehabt nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: