Eignungsgutachten zum Führen von Waffen und für Eisenbahnberufe

Wegen der Gefahr und hohen Verantwortung müssen Personen, die Waffen besitzen/benutzen möchten, ihre psychologische Eignung hierzu nachweisen, sofern sie negativ aufgefallen oder unter 25 Jahre alt sind. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen nach § 6 Abs. 1 bzw. 2 Waffen-Gesetz Personen nicht, wenn sie

  • geschäftsunfähig sind,
  • alkoholabhängig sind oder eine Abhängigkeit von anderen berauschenden Mitteln besteht,
  • psychisch krank oder debil sind,
  • aufgrund der in der Person liegenden Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder wenn die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die geistige und psychische Eignung ist auch nachzuweisen, wenn jemand Triebfahrzeuge führen oder z. B. als Sicherungsposten, Rangierbegleiter, Wagenmeister o. ä. tätig sein möchte. Für viele dieser Berufe ist eine turnusmäßige Überprüfung vorgeschrieben.

Diverse geistig-kognitive Fähigkeiten müssen im erforderlichen Mindestumfang feststellbar sein (z. B. Gedächtnisleistung, Konzentrationsvermögen, logisches Denken, Reaktionsschnelligkeit, Daueraufmerksamkeit).

Wir bieten entsprechende Begutachtungen an, die von Polizei, Jagdbehörden und Eisenbahn-Bundesamt anerkannt werden.

Verkehrspsychologische Praxis

Dipl.-Psych. Dr. Dirk-Antonio Harms
Fachpsychologe f. Verkehrspsychologie BDP

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